Mit dieser Nachricht bestätigt der Abnehmer dem Lieferanten den Wareneingang. Die Nachricht ist in der Regel die Antwort auf eine DESADV-Nachricht und bezieht sich auf eine Versandstelle des Lieferanten und einen Lieferort.
Mithilfe dieser Nachricht informiert der Abnehmer den Lieferanten über die tatsächliche eingegangene Ware und deren Menge. Dank dessen kann der Lieferant etwaige Unstimmigkeiten bei der Lieferung noch vor der Ausstellung der Rechnung operativ regeln und somit logistische Gutschriften auf ein Minimum reduzieren. Ebenfalls von großer Hilfe für den Abnehmer ist der maschinelle Abgleich zwischen Wareneingangsschein und Rechnung und deren automatische Buchung, wenn alle Formalitäten übereinstimmen.